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Leistungen
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz wendet sich nach dem Verursacherprinzip an den Bauherrn/AG.
Für die Planungsphase ist ein Planungskoordinator und für die Bauausführung ein Baustellenkoordinator vom Bauherrn schriftlich zu bestellen.
In der Planungs- u. Baustellenkoordination geht es nicht darum, für Bauunternehmen neue Aufgaben zu schaffen und damit Kosten zu verursachen. Unser Ziel als Planungs- und Baustellenkoordinator ist es, die Unfallzahlen und Ausfallzeiten – und die dadurch bedingten Folgekosten – zu senken. Sie als Bauherr können eine verbesserte Zusammenarbeit der bauausführenden Firmen unter Einbeziehung der Planenden erwarten und erhebliche Kostenvorteile erzielen.
"Zusammenarbeit steigert die Qualität des Bauwerkes, optimiert Arbeitsabläufe, ermöglicht eine präzise Bauzeitfestlegung, lässt Kosten und Finanzierung exakter planen."